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Ich freue mich über Verstärkung: Seit dem 1. Jänner 2026 unterstützt mich Tierärztin Mag. Ines Dürrschmied in meiner Praxis. Sie wird mir nicht nur im Praxisalltag tatkräftig zur Seite stehen, sondern mich künftig auch in Urlaubs- oder Fortbildungszeiten vertreten.
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EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Bei der Wiedereinreise mit Hund oder Katze nach Österreich über Nicht-EU-Länder muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Haustiere die aus nachfolgenden europäischen Staaten nach Österreich wieder eingebracht werden: Bosnien & Herzegowina, Weißrussland, Kroatien und die Russische Föderation. Neben eben genannten europäischen Staaten gilt diese Regelung auch für außereuropäische Länder. Eine jeweils aktuelle Fassung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen unter www.bmgfj.gv.at EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
und klinischer Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis). EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
(mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor der Einreise). EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Es besteht Leinenpflicht. Die örtlichen Behörden können für gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis maximal 10 Tage alt.
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Bulgarien über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Mazedonien, Serbien, Türkei) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. Jungtiere bis 12 Wochen dürfen nicht eingeführt werden.
Leine und Maulkorb sind mitzuführen. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 "gefährlichen" Hunderassen sowie Kreuzungen daraus ist verboten, wenn die Hunde nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden: Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer-, Kaukasischer- und Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac). Für Pitbull Terrier und Tosa Inu gilt ein absolutes Einfuhrverbot! Die anderen oben angeführten Hunderassen dürfen, sofern sie vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, mitgenommen werden, müssen jedoch an einer maximal 2m langen Leine geführt werden und es besteht Maulkorbpflicht. Die Einfuhr (d.h. auch das Mitnehmen) jeglicher Tiere auf die Färöer ist streng untersagt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Nähere Informationen: www.foedevarestyrelsen.dk, www.justitsministeriet.dk/hunde.html In der Zeit vom 1. April bis
30. September müssen Hunde an dänischen Stränden an der Leine geführt werden. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Kampfhunde: Bei einer maximalen Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen gelten im internationalen Reiseverkehr keine Einschränkungen bei der Einreise. Ab einer Aufenthaltsdauer von 4 Wochen oder länger, ist die Einreise von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht gestattet. Für o.g. Hunde gilt in der Öffentlichkeit Maulkorbzwang. Für alle Hunde gilt oftmals
auf öffentlichen Plätzen Leinenzwang. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Behandlung gegen Bandwürmer: Es muss eine Behandlung mit Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus) 24 bis 120 Stunden vor jeder Einreise durchgeführt werden. Dokumentation durch den Tierarzt im Heimtierausweis. Mehr Infos: www.mmm.fi Finnland verbietet die
Mitnahme von Tieren, die jünger als drei Monate sind. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Frankreich über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Nordafrika) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1. Kategorie. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Rassehunden Pitbulls (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. 2. Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 2. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Mehr Infos: www.agriculture.gouv.fr Frankreich untersagt die
Einreise von so genannten Kampfhunden der 1. Kategorie. Hunde der 2. Kategorie müssen an öffentlichen Plätzen, Straßen und in öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Volljährigen an der Leine geführt werden, sowie einen Maulkorb tragen. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Griechenland über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Mazedonien, Serbien, Türkei) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Behandlung gegen Bandwürmer: Es muss eine Behandlung mit Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus) 24 bis 120 Stunden vor jeder Einreise durchgeführt werden. Dokumentation durch den Tierarzt im Heimtierausweis. In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen: Pitbull-Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. Hier wird von „Typen“ – und nicht von Rassen – gesprochen, da die genannten Hundetypen in Großbritannien nicht als Rassen anerkannt werden. Mehr Infos: Da Änderungen jederzeit möglich sind, wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die einschlägigen Bestimmungen (www.defra.gov.uk/pets) zu informieren oder sich mit der Botschaft in Verbindung zu setzen. Kampfhunde dürfen
nicht eingeführt werden. Verbotene Rassen: Pitbull- Terriers, Japanese tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Behandlung gegen Bandwürmer: Es muss eine Behandlung mit Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus) 24 bis 120 Stunden vor jeder Einreise durchgeführt werden. Dokumentation durch den Tierarzt im Heimtierausweis. Mehr Infos: www.agriculture.gov.ie/pets Irland verbietet die Mitnahme von Tieren, die jünger als drei Monate sind. Für die Mitnahme ist eine Genehmigung sowie eine vierwöchige Quarantäne im Land erforderlich.
Genaue Auskünfte sind erhältlich bei: Landbunadarraduneytid celandic Veterinary Services ölvholsgata 7 S - 150 Reykjavik Telefon (00354) 5 45 97 50 Telefay (00354) 5 52 11 60 Mail:postur@lan.stjr.is www.stjr.is/lan EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können. Es ist verboten, Hunde und Katzen nach Italien zu bringen, die jünger als drei Monate sind und die keine Tollwut-Impfung erhalten haben. Dies gilt sowohl für die Einfuhr aus EU-Staaten als auch aus Nicht-EU-Staaten. Mehr Infos: www.turistia4zampe.it Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Haustiere müssen beim Transport gesichert sein. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Kroatien über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Serbien) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung(mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise). Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.
Die Einfuhr von Hunden
mit kupierten Ohren oder Ruten, die jünger als 5 Monate sind, ist verboten. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Behandlung gegen Bandwürmer: Es muss eine Behandlung mit Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus) 24 bis 120 Stunden vor jeder Einreise durchgeführt werden. Dokumentation durch den Tierarzt im Heimtierausweis. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Ein Tollwut-Antikörpertest (Titer mind. 0,5IU/ml) muss 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis wird benötigt EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise).
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Moldawien in ein EU-Land müssen Tollwut-Antikörper (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis wird benötigt (nicht älter als 3 Tage) EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Ein Tollwut-Antikörpertest (Titer mind. 0,5IU/ml) muss 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis wird benötigt EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
In den Niederlanden
besteht generelle Leinenpflicht. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Weiters gelten für Norwegen folgende Sonderbestimmungen: Im EU-Heimtierausweis ist zusätzlich vom behandelnden Tierarzt einzutragen: Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden. Grenzkontrolle: Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der, für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone). Bei Einreise aus Russland ist eine Untersuchung des Tieres durch die Behörde erforderlich. Deshalb ist die Ankunft 48 Stunden im Voraus anzumelden Mehr Infos: www.mattilsynet.no In Norwegen besteht
generelle Leinenpflicht. Der Kot muss vom Besitzer entfernt werden (Tüte und Schäufelchen mitnehmen) Nicht erlaubt: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, American Steffordshire Terrier und Kreuzungen davon sowie Kreuzungen zwischen Hund und Wolf, bei Verwechslungsgefahr (z.B. American Steffordshire Terrier) Stammtafel mitführen; Bengalkatzen. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Polen über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Ukraine) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. Jungtiere bis 12 Wochen
dürfen nicht eingeführt werden. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Hunde dürfen nicht in Restaurants, in öffentlichen Bussen und an Strände mitgenommen werden. Mit Eisenbahnen und Fähren dürfen Hunde transportiert werden. Es gilt Leinen- und
Maulkorbpflicht. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Rumänien über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Serbien oder Ukraine) muss ein Tollwut-Antikörper- Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 120 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mind. 30 Tage höchstens 12 Monate).
Es wird ein amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 10 Tage ist, benötigt. Bei Rückreise über die Ukraine in die EU müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einreise aus der Russischen Föderation nach Finnland muss zusätzlich eine maximal 30 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus) mit einem Mittel, das Praziquantel enthält, eingetragen sein. Tiere sind in Hotels
generell nicht erlaubt. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
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Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt, dass Hunde gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden. Tiere die jünger als drei Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden. Mehr Infos: www.sjv.se Es besteht Leinenpflicht.
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Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen vom Einfuhrverbot sind Hunde ausländischer Halter, die für Kurzaufenthalte oder Ferien in die Schweiz kommen sowie die Einfuhr als Umzugsgut. Mehr Infos: www.bvet.admin.ch Jedes Tier muss beim
Zoll gemeldet werden. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Es wird ein amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis benötigt. Ein Tollwut-Antikörpertest (Titer mind. 0,5IU/ml) muss vorgenommen werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Serbien über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Ukraine) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. Maulkorb und Leine sind
mitzuführen. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Leinenpflicht auf allen öffentlichen Plätzen. Maulkorbpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährlichen Rassen. Besitzer von Hunden, die zu den "gefährlichen Rassen" gehören (Pitbull- Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú) müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der Vorschriften an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden. Tiere die jünger als drei Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden. Bei Einreise über Nordafrika muss bereits vor der Reise ein Tollwut- Antikörpertest* durchgeführt werden. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Leinen- und Maulkorbpflicht werden von Gemeinden bzw, Stadten in Ortsverordnungen geregelt. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung sowie ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis , nicht älter als 10 Tage vor der Einfuhr, wird benötigt.
Im EU-Heimtierausweis müssen weiters eingetragen sein: Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als eine Woche vor der Einfuhr, wird benötigt. Impfungen gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose. Die Impfungen müssen mindestens 15 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein, und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein. Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Türkei nach Griechenland und Italien müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EUHeimtierausweis bestätigen zu lassen. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Es wird ein amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 10 Tage ist, benötigt. Ein Tollwut-Antikörpertest (Titer mind. 0,5IU/ml) muss vorgenommen werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Ungarn über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Ukraine, Serbien) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden. Die Einfuhr von Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der angeführten Rassen ist verboten. Mehr Infos: www.ungarn-tourismus.at Für Hunde sind
Maulkorb und Leine mitzuführen. Im Plattensee und im Velence-See ist das Baden von Hunden verboten, die Mitnahme in Strandbäder ist meist nicht erlaubt. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Die Einfuhr von Tieren unter 111 Tagen Lebensalter ist nicht gestattet. Die Einfuhr von folgenden Hunderassen ist nicht gestattet: American Pitbull-Terrier oder Pitbull-Terrier, Japanese Tosa oder Tosa Inu, Dogo Argentino oder Argentinian Mastiff und Fila Brasileiro oder Brazilian Mastiff. |
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