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Ich freue mich über Verstärkung: Seit dem 1. Jänner 2026 unterstützt mich Tierärztin Mag. Ines Dürrschmied in meiner Praxis. Sie wird mir nicht nur im Praxisalltag tatkräftig zur Seite stehen, sondern mich künftig auch in Urlaubs- oder Fortbildungszeiten vertreten.

Österreich

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Bei der Wiedereinreise mit Hund oder Katze nach Österreich über Nicht-EU-Länder muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Haustiere die aus nachfolgenden europäischen Staaten nach Österreich wieder eingebracht werden:
Bosnien & Herzegowina, Weißrussland, Kroatien und die Russische Föderation. Neben eben genannten europäischen Staaten gilt diese Regelung auch für außereuropäische Länder. Eine jeweils aktuelle Fassung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen unter www.bmgfj.gv.at
 

Albanien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
und klinischer Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis).
 

Andorra

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
 

Belarus

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
(mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und
amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis
(höchstens 10 Tage vor der Einreise).
 

Belgien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Es besteht Leinenpflicht.
Die örtlichen Behörden können für gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen.
 

Bosnien & Herzegowina

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis maximal 10 Tage alt.
 

Bulgarien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Bulgarien über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Mazedonien, Serbien, Türkei) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.
Jungtiere bis 12 Wochen dürfen nicht eingeführt werden.
Leine und Maulkorb sind mitzuführen.

Dänemark

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 "gefährlichen" Hunderassen sowie Kreuzungen daraus ist verboten, wenn die Hunde nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden: Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer-, Kaukasischer- und Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac). Für Pitbull Terrier und Tosa Inu gilt ein absolutes Einfuhrverbot! Die anderen oben angeführten Hunderassen dürfen, sofern sie vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, mitgenommen werden, müssen jedoch an einer maximal 2m langen Leine geführt werden und es besteht Maulkorbpflicht.

Die Einfuhr (d.h. auch das Mitnehmen) jeglicher Tiere auf die Färöer ist streng untersagt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere.
Nähere Informationen:
www.foedevarestyrelsen.dk
,
www.justitsministeriet.dk/hunde.html
In der Zeit vom 1. April bis
30. September müssen
Hunde an dänischen
Stränden an der Leine
geführt werden.

Deutschland

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Kampfhunde: Bei einer maximalen Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen gelten im internationalen Reiseverkehr keine Einschränkungen bei der Einreise. Ab einer Aufenthaltsdauer von 4 Wochen oder länger, ist die Einreise von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht gestattet. Für o.g. Hunde gilt in der Öffentlichkeit Maulkorbzwang.
Für alle Hunde gilt oftmals
auf öffentlichen Plätzen
Leinenzwang.

Estland

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
 

Finnland

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Behandlung gegen Bandwürmer:
Es muss eine Behandlung mit Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus) 24 bis 120 Stunden vor jeder Einreise durchgeführt werden. Dokumentation  durch den Tierarzt im Heimtierausweis.
Mehr Infos:  www.mmm.fi
Finnland verbietet die
Mitnahme von Tieren, die
jünger als drei Monate
sind.

Frankreich

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Frankreich über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Nordafrika) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.

Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1. Kategorie. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Rassehunden Pitbulls (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
2. Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 2. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.
Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch.
Mehr Infos: www.agriculture.gouv.fr
Frankreich untersagt die
Einreise von so genannten
Kampfhunden der 1.
Kategorie.


Hunde der 2. Kategorie
müssen an öffentlichen
Plätzen, Straßen und in
öffentlichen
Verkehrsmitteln von
einem Volljährigen an
der Leine geführt
werden, sowie einen
Maulkorb tragen.

Griechenland

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Griechenland über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Mazedonien, Serbien, Türkei) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.
 

Großbritanien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Behandlung gegen Bandwürmer:
Es muss eine Behandlung mit Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus)
24 bis 120 Stunden vor jeder Einreise durchgeführt werden.
Dokumentation durch den Tierarzt im Heimtierausweis.

In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen: Pitbull-Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. Hier wird von „Typen“ – und nicht von Rassen – gesprochen, da die genannten Hundetypen in Großbritannien nicht als Rassen anerkannt werden.

Mehr Infos: Da Änderungen jederzeit möglich sind, wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die einschlägigen Bestimmungen (www.defra.gov.uk/pets) zu informieren oder sich mit der Botschaft in Verbindung zu setzen.
Kampfhunde dürfen
nicht eingeführt werden.

Verbotene Rassen:
Pitbull- Terriers, Japanese
tosas, Dogo Argentinos,
Fila Brazilieros.

Irland

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Behandlung gegen Bandwürmer:
Es muss eine Behandlung mit Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus)
24 bis 120 Stunden vor jeder Einreise durchgeführt werden.
Dokumentation durch den Tierarzt im Heimtierausweis.

Mehr Infos: www.agriculture.gov.ie/pets

Irland verbietet die
Mitnahme von Tieren,
die jünger als drei
Monate sind.

Island

Für die Mitnahme ist eine Genehmigung sowie eine vierwöchige Quarantäne im Land erforderlich.
Genaue Auskünfte sind erhältlich bei:
Landbunadarraduneytid
celandic Veterinary Services
ölvholsgata 7
S - 150 Reykjavik
Telefon (00354) 5 45 97 50
Telefay (00354) 5 52 11 60
Mail:postur@lan.stjr.is
www.stjr.is/lan 
 

Italien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können.
Es ist verboten, Hunde und Katzen nach
Italien zu bringen, die jünger als drei Monate sind und die keine Tollwut-Impfung erhalten
haben.
Dies gilt sowohl für die Einfuhr aus EU-Staaten als auch aus Nicht-EU-Staaten.

Mehr Infos: www.turistia4zampe.it


Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
Haustiere müssen beim Transport gesichert sein.

Kroatien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Kroatien über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Serbien) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom
Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.
 

Lettland

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
 

Lichtenstein

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung(mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise). Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.
Die Einfuhr von Hunden
mit kupierten Ohren oder
Ruten, die jünger als 5
Monate sind,
ist verboten.

Litauen

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
 

Luxemburg

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
 

Malta

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Behandlung gegen Bandwürmer:
Es muss eine Behandlung mit Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus)
24 bis 120 Stunden vor jeder Einreise durchgeführt werden.
Dokumentation durch den Tierarzt im Heimtierausweis.
 

Mazedonien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Ein Tollwut-Antikörpertest (Titer mind. 0,5IU/ml) muss 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis wird benötigt
 

Moldawien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise).

Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Moldawien in ein EU-Land müssen Tollwut-Antikörper (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis wird benötigt (nicht älter als 3 Tage)
 

Monaco

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
 

Montenegro

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Ein Tollwut-Antikörpertest (Titer mind. 0,5IU/ml) muss 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis wird benötigt
 

Niederlande

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
In den Niederlanden
besteht generelle
Leinenpflicht.

Norwegen

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Weiters gelten für Norwegen folgende Sonderbestimmungen:
Im EU-Heimtierausweis ist zusätzlich vom behandelnden Tierarzt einzutragen:

Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.

Grenzkontrolle:
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der, für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).
Bei Einreise aus Russland ist eine Untersuchung des Tieres durch die Behörde erforderlich. Deshalb ist die Ankunft 48 Stunden im Voraus anzumelden

Mehr Infos: www.mattilsynet.no
In Norwegen besteht
generelle Leinenpflicht.


Der Kot muss vom
Besitzer entfernt werden

(Tüte und Schäufelchen
mitnehmen)

Nicht erlaubt: Pit Bull
Terrier, Tosa Inu, Dogo
Argentino, Fila Brasiliero,
American Steffordshire
Terrier und Kreuzungen
davon sowie Kreuzungen
zwischen Hund und Wolf,
bei Verwechslungsgefahr
(z.B. American
Steffordshire Terrier)
Stammtafel mitführen;
Bengalkatzen.

Polen

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Polen über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Ukraine) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom
Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.
Jungtiere bis 12 Wochen
dürfen nicht eingeführt
werden.

Portugal

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Hunde dürfen nicht in Restaurants, in öffentlichen Bussen und an Strände mitgenommen werden. Mit Eisenbahnen und Fähren dürfen Hunde transportiert werden.
Es gilt Leinen- und
Maulkorbpflicht.

Rumänien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Rumänien über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Serbien oder Ukraine) muss ein Tollwut-Antikörper- Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 120 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.
 

Russische Föderation

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mind. 30 Tage höchstens 12 Monate).

Es wird ein amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 10 Tage ist, benötigt.

Bei Rückreise über die Ukraine in die EU müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Bei Einreise aus der Russischen Föderation nach Finnland muss zusätzlich eine maximal 30 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus) mit einem Mittel, das Praziquantel enthält, eingetragen sein.
Tiere sind in Hotels
generell nicht erlaubt.

San Marino

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
 

Schweden

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt, dass Hunde gegen Leptospirose
und Hundestaupe geimpft werden.
Tiere die jünger als drei Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden.

Mehr Infos: www.sjv.se
Es besteht Leinenpflicht.

Schweiz

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen vom Einfuhrverbot sind Hunde ausländischer Halter, die für Kurzaufenthalte oder Ferien in die Schweiz kommen sowie die Einfuhr als Umzugsgut.

Mehr Infos: www.bvet.admin.ch
Jedes Tier muss beim
Zoll gemeldet werden.

Serbien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Es wird ein amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis benötigt.

Ein Tollwut-Antikörpertest (Titer mind. 0,5IU/ml) muss vorgenommen werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.
 

Slowakei

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Serbien über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Ukraine) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.
Maulkorb und Leine sind
mitzuführen.

Slowenien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Leinenpflicht auf allen
öffentlichen Plätzen.

Maulkorbpflicht besteht
in öffentlichen
Verkehrsmitteln.
 

Spanien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährlichen Rassen.
Besitzer von Hunden, die zu den "gefährlichen Rassen" gehören (Pitbull-
Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino,
Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú) müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der
Vorschriften an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden.
Tiere die jünger als drei Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden.

Bei Einreise über Nordafrika muss bereits vor der Reise ein Tollwut- Antikörpertest* durchgeführt werden.
 

Tschechien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Leinen- und
Maulkorbpflicht werden
von Gemeinden bzw,
Stadten in
Ortsverordnungen
geregelt.

Türkei

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung sowie ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis , nicht älter als 10 Tage vor der Einfuhr, wird benötigt.

Im EU-Heimtierausweis müssen weiters eingetragen sein:
Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als eine Woche vor der Einfuhr, wird benötigt.
Impfungen gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose.
Die Impfungen müssen mindestens 15 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein, und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein. Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Türkei nach Griechenland und Italien müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EUHeimtierausweis bestätigen zu lassen.
 

Ukraine

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Es wird ein amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 10 Tage ist, benötigt.
Ein Tollwut-Antikörpertest (Titer mind. 0,5IU/ml) muss vorgenommen werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.
 

Ungarn

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Ungarn über Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Ukraine, Serbien) muss ein Tollwut-Antikörper-Test mit einem ausreichenden Ergebnis (Titer mind. 0,5IU/ml) nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, braucht dieser Test nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden.

Die Einfuhr von Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der angeführten Rassen ist verboten.

Mehr Infos: www.ungarn-tourismus.at
Für Hunde sind
Maulkorb und Leine
mitzuführen.



Im Plattensee und im
Velence-See ist das
Baden von Hunden
verboten, die Mitnahme
in Strandbäder ist meist
nicht erlaubt.

Zypern

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Die Einfuhr von Tieren unter 111 Tagen Lebensalter ist nicht gestattet.
Die Einfuhr von folgenden Hunderassen ist nicht gestattet:
American Pitbull-Terrier oder Pitbull-Terrier, Japanese Tosa oder Tosa Inu, Dogo Argentino
oder Argentinian Mastiff und Fila Brasileiro oder Brazilian Mastiff.
 

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Ich freue mich über Verstärkung: Seit dem 1. Jänner 2026 unterstützt mich Tierärztin Mag. Ines Dürrschmied in meiner Praxis. Sie wird mir nicht nur im Praxisalltag tatkräftig zur Seite stehen, sondern mich künftig auch in Urlaubs- oder Fortbildungszeiten vertreten.